La Réunion Einreise | Einreisebestimmungen für Schweizer

043 500 60 90

Mo-Fr 09-12 / 13-17:30 Uhr

Einreise La Réunion | Einreisebestimmungen für Schweizer

La Reunion Einreise

La Réunion Einreisebestimmungen für SchweizerInnen

Neben dem sonnigen Klima, den weissen Puderzuckerstränden und der grandiosen Insellandschaft sind es auch die besonders einfachen und unkomplizierten La Réunion Einreisebestimmungen, welche die Trauminsel zu einem so beliebten Ferienziel machen. Da La Réunion ein französisches Überseedépartement ist, gelten für die Insel dieselben Einreisebestimmungen wie für Frankreich. Das heisst für SchweizerInnen, dass ein gültiger Ausweis oder Reisepass ausreicht, um nach La Réunion zu reisen. Die Dokumente sollten noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben. Reisen Sie über ein Drittland nach La Réunion ein, zum Beispiel im Rahmen einer Kombinationsreise aus Mauritius, benötigen Sie auf jeden Fall einen (noch sechs Monate gültigen) Reisepass. Für traumhafte Ferien auf La Réunion brauchen SchweizerInnen kein Visum.

Wann benötigt man für Mauritius ein Visum?

Für die La Réunion Einreise benötigen SchweizerInnen kein Visum, sofern Sie Ferien auf der im Indischen Ozean gelegenen Trauminsel machen wollen. Nur bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten, oder wenn Sie auf der Insel arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie ein Visum. In diesen Fällen können Sie sich an das französische Generalkonsulat in Zürich (Signaustrasse 1, 8008 Zürich, Tel: 044/268 85 85) wenden, das Ihnen bei der Ausstellung eines Visums behilflich ist. Ohne Visumpflicht gestaltet sich die La Réunion Einreise besonders einfach und wenn Sie auch noch unsere La Réunion Infos kennen, sind Sie bestens für die Anreise ins Inselparadies vorbereitet.

Einfuhrbestimmungen für La Réunion

Auch bei den La Réunion Einfuhrbestimmungen warten keine besonderen Überraschungen. Es gelten dieselben Regelungen wie für Frankreich und andere europäische Länder. Für den persönlichen Bedarf steht es Ihnen zu, ein Liter alkoholische Getränke, etwas Parfüm sowie 200 Zigaretten oder alternativ 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 Gramm Tabak einzuführen. Früchte und Pflanzen dürfen nicht eingeführt werden. Dasselbe gilt für verbotene Substanzen oder Dinge, deren Einfuhr schon der gesunde Menschenverstand verbietet wie etwa Drogen, Feuerwerkskörper oder verfassungswidrige Medien. Benötigen Sie Medikamente, dürfen Sie diese natürlich mitnehmen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die empfohlenen Impfungen für La Réunion. Generell gilt, dass der Gesamtwert der eingeführten Waren 430 Euro (Jugendliche 150 Euro) nicht überschreiten darf. Sind Sie sich unsicher, ob Sie bestimmte Dinge ein- oder auch ausführen dürfen, hilft das französische Generalkonsulat in Zürich weiter.

Einfuhrbestimmungen für Vierbeiner auf La Réunion

Nicht nur La Réunion Ferien mit Kindern sind beliebt, auch Ferien mit Haustieren. Vierbeiner dürfen nämlich unter bestimmten Voraussetzungen mit ins Ferienparadies. Für die Einreise müssen Hunde, Katzen oder Frettchen mindestens drei Monate alt sein und über ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal wie einen Chip verfügen. Darüber hinaus muss bei dem vierbeinigen Freund mindestens 21 Tage vor dem Abflug nach La Réunion eine Tollwutimpfung durchgeführt werden. Last but not least benötigen Sie für Ihren Liebling einen Heimtierausweis. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen Sie die Wiedereinreisebestimmungen aus der EU beachten. Kampfhunde der Kategorie 1 dürfen nicht mit nach La Réunion genommen werden.

Die Einreisebestimmungen für La Réunion können jederzeit und auch kurzfristig ändern. Informieren Sie sich immer vor der Reise direkt bei einem Reisespezialisten. Jede Haftung wird abgelehnt. 

 

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Weitere Informationen
Ok